Leistungen

-Schadengutachten/ Unfallgutachten/ Kurzgutachten

-Kfz-Haftpflichtschaden

-Beweissicherungsgutachten

-Kostenschätzung (entspricht Kostenvoranschlag)

-Vorschadenüberprüfung, etc…..

HINWEIS

In einem Schadensgutachten sind je nach Schadensart folgende Schadenersatzansprüche aufgelistet:

-Art des Schadens (Reparatur oder Totalschaden)

-Höhe der Reparaturkosten

-Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges
-Ermittlung des Restwertes des Fahrzeuges

Nutzungsausfall/ Leihwagen/ Reparaturdauer                                         

-alle Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrzeuges

-Wertminderung des Fahrzeuges

KOSTEN DES GUTACHTENS

Wenn Sie nicht schuld sind, trägt die gegnerische Versicherung alle Kosten, die aufgrund des Schadens anfallen.
Dazu zählt auch die Erstellung eines Schadensgutachtens. 

Die Abrechnung erfolgt somit direkt mit der Versicherung.

Sie bekommen das Geld direkt ausgezahlt, auch wenn Sie keine Reparatur durchgeführt haben, dann jedoch ohne MwSt.

Besichtigungsorte am Standort des Autos in:

Heusenstamm, Obertshausen, Rodgau, Neu-Isenburg, Dreieich, Offenbach,

Frankfurt am Main, Umkreis und Umgebung Rhein-Main Gebiet